– Fabrikneues Fahrzeug zulassen
– Umschreibung innerhalb eines Landkreis
– Umschreibung in einen anderen Landkreis
– Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs
– Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit 5 Tage)
– Ausfuhrkennzeichen (Gültigkeit 1 Monat bis max. 1 Jahr)
– Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden
– Adressänderung in Fahrzeugpapieren eintragen lassen
– Namensänderung in Fahrzeugpapieren eintragen lassen
– Technische Änderungen in Fahrzeugpapieren eintragen lassen
– Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden
– Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
– Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden
– Geleaste und finanzierte Fahrzeuge
– Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
– Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
– Rotes Händlerkennzeichen beantragen
– Saisonkennzeichen beantragen
– Abmeldung ohne Reservierung (für jeden Landkreis möglich)
– Abmeldung mit Reservierung als „Verbleibskennzeichen“ (das selbe Fahrzeug auf den selben Halter)
– Abmeldung mit Reservierung auf ein anderes Fahrzeug und den selben Halter
Mo – Fr
08:00 – 18:00 Uhr
+49 176 62870082
+49 89 23522571