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Home » Service » Namenssänderung in Fahrzeugpapieren eintragen lassen
Akkordeon Inhalt

Ändert sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, muss dies in den Fahrzeugdokumenten abgeändert werden.

  •   Vollmacht
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung mit der Änderung des Namens
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
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