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Home » Service » Historische Kennzeichen für Oldtimer beantragen
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Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen.

  • Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der StVZO vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Es führt als Oldtimerkennzeichen den Kennbuchstaben „H“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, welcher auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt wird.
  • Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit, das Oldtimerkennzeichen mit einem Saisonzeitraum zu kombinieren
  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
  • Kennzeichenschilder
  • Oldtimergutachten nach § 23 der StVZO
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