Zum Inhalt springen
Skyline München
Home » Service » Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden
Akkordeon Inhalt

Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild/er verloren haben oder gestohlen wurde/n, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

  • Der Verlust oder Diebstahl muss zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden. Durch die Anzeige wird das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben und bei der Zulassungsbehörde für zehn Jahre gesperrt. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
  • Für das Fahrzeug muss dann unverzüglich eine Umkennzeichnung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden
  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
  • Kennzeichen (wenn nur ein Kennzeichen verloren gegangen ist)
  • Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
quick links

Mo – Fr

08:00 – 18:00 Uhr

+49 176 62870082

+49 89 23522571