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Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betreib gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und bei Verschrottung des Fahrzeugs
  • Verwertungsnachweis bei Verschrottung (Diesen erhalten Sie bei dem Verwertungsbetrieb, der Ihr Fahrzeug verschrottet hat.)
  • Kennzeichen
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