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Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat:

  • Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung) durchzuführen, wenn der Zeitabstand der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung überschritten wurde.
  • Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der EU in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung) durchzuführen.
  • Bei Fahrzeugen, für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 der StVZO oder das COC (Certificate of Conformity, auf deutsch Konformitätsbescheinigung) des Herstellers in Verbindung mit einer neuen Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO vorzulegen.
  • Neufahrzeuge ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugleerbrief) und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland müssen identifiziert werden. Die Identifizierung kann mittels einer FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 der FZV erstellt werden oder das Fahrzeug wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgefahren.
    Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO, ein Gutachten nach § 21 der StVZO oder eine Begutachtung nach § 13 der EG-FGV positiv abgeschlossen hat.

    Außerdem wird bei Neufahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eine Herstellerbescheinigung über ein Neufahrzeug ohne Zulassung im In- und Ausland benötigt.


  • Hinweis: Hier liegt es im Ermessen der betreffenden Zulassungsbehörde, in welcher Form die Fahrzeugidentifizierung nachgewiesen werden muss!

  • Die EG-Typgenehmigungsnummer hat beispielsweise folgendes Format „e1*2001/116*0307“

Antrag auf Zulassung aus einem EU-Mitgliedstaat mit EG-Typgenehmigung:

  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Ausländische Fahrzeugdokumente im Original
  • Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO (nur notwendig, wenn der Zeitabstand überschritten wurde!)
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen (nur notwendig, wenn der Zeitabstand überschritten wurde!)
  • Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
  • Bei einzelnen Zulassungsbehörden kann eine FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 der FZV verlangt werden (Hierfür können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren!)
  • Kaufvertrag oder Rechnung

Antrag auf Zulassung aus einem Staat außerhalb der EU mit EG-Typgenehmigung:

  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Ausländische Fahrzeugdokumente im Original
  • COC (Certificate of Conformity) im Original
  • Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
  • Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
  • Bei einzelnen Zulassungsbehörden kann eine FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 der FZV verlangt werden (Hierfür können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren!)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Verzollungsnachweis

Antrag auf Zulassung ohne EG-Typgenehmigung:

  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Ausländische Fahrzeugdokumente im Original
  • Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 der StVZO oder das COC (Certificate of Conformity, auf deutsch „Konformitätsbescheinigung“) des Herstellers in Verbindung mit einer neuen Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
  • Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Verzollungsnachweis (nur notwendig, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat importiert wird)
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