Akkordeon Inhalt
Ändert sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, muss dies in den Fahrzeugdokumenten abgeändert werden.
- Vollmacht
- Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung mit der Änderung des Namens
- Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO
- Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen