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Antrag auf Erstzulassung:

  • Die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen

Antrag auf Zulassung MIT der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC, Certificate of Conformity) im Original

Antrag auf Zulassung OHNE der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC, Certificate of Conformity) im Original
  • Identifizierung: Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde oder eines anerkannten Sachverständigen zu identifizieren!
    Die Identifizierung kann mittels einer FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 der FZV erstellt werden oder das Fahrzeug wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgefahren. (Hierfür können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren!)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  •   Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (für Fahrzeuge, die aus dem EU-Ausland erworben wurden, jünger als sechs Monate sind und eine Laufleistung von max. 6.000 km haben)
  • Verzollungsnachweis (sofern das Fahrzeug aus einem nicht EU-Mitgliedsstaat erworben wurde)
  • Herstellerbescheinigung über ein Neufahrzeug ohne Zulassung im In- und Ausland

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen oder Übersetzungen benötigt werden!

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Mo – Fr

08:00 – 18:00 Uhr

+49 176 62870082

+49 89 23522571