Akkordeon Inhalt
Antrag auf Erstzulassung:
- Die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen
Antrag auf Zulassung MIT der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):
- Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
Gewerbeanmeldung - Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC, Certificate of Conformity) im Original
Antrag auf Zulassung OHNE der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):
- Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
Gewerbeanmeldung - Ausweis in Kopie (Achtung: Ausweise ohne Unterschrift sind nur in Kopie zulässig, sofern der Führerschein mit Unterschrift beigelegt wird!)
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC, Certificate of Conformity) im Original
- Identifizierung: Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde oder eines anerkannten Sachverständigen zu identifizieren!
Die Identifizierung kann mittels einer FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 der FZV erstellt werden oder das Fahrzeug wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgefahren. (Hierfür können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren!) - Kaufvertrag oder Rechnung
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (für Fahrzeuge, die aus dem EU-Ausland erworben wurden, jünger als sechs Monate sind und eine Laufleistung von max. 6.000 km haben)
- Verzollungsnachweis (sofern das Fahrzeug aus einem nicht EU-Mitgliedsstaat erworben wurde)
- Herstellerbescheinigung über ein Neufahrzeug ohne Zulassung im In- und Ausland
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen oder Übersetzungen benötigt werden!