Akkordeon Inhalt
Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland:
- Das Ausfuhrkenneichen, oder auch Zollkennzeichen genannt, wird benötigt für Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland.
- Die Zuteilung kann maximal für ein Jahr erfolgen
- Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
Gewerbeanmeldung - Ausweis im Original (Eine Auswieskopie genügt für Kunden, die im Bezirk der betreffenden Zulassungsstelle gemeldet sind)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO (nur wenn nicht im Fahrzeugschein eingetragen)
- Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
- Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen