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Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland:

  • Das Ausfuhrkenneichen, oder auch Zollkennzeichen genannt, wird benötigt für Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland.
  • Die Zuteilung kann maximal für ein Jahr erfolgen
  •   Vollmacht
  •   SEPA-Lastschriftmandat (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug und
    Gewerbeanmeldung
  • Ausweis im Original (Eine Auswieskopie genügt für Kunden, die im Bezirk der betreffenden Zulassungsstelle gemeldet sind)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO (nur wenn nicht im Fahrzeugschein eingetragen)
  • Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen
  • Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
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