Akkordeon Inhalt
Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betreib gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und bei Verschrottung des Fahrzeugs
- Verwertungsnachweis bei Verschrottung (Diesen erhalten Sie bei dem Verwertungsbetrieb, der Ihr Fahrzeug verschrottet hat.)
- Kennzeichen