Akkordeon Inhalt
Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betreib gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
- Das bestehende Kennzeichen kann für ein anderes Fahrzeug (auf den selben Halter) für drei Monate reserviert werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen