Akkordeon Inhalt
Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betreib gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
- Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (das selbe Fahrzeug auf den selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ für 12 Monate zu reservieren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen